{"id":146,"date":"2020-06-11T13:39:18","date_gmt":"2020-06-11T13:39:18","guid":{"rendered":"http:\/\/litera-siegen.de\/?page_id=146"},"modified":"2020-06-11T14:01:05","modified_gmt":"2020-06-11T14:01:05","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/litera-siegen.de\/ru\/verein\/satzung\/","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"has-text-align-left\">\u00a7 1<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">Der Verein f\u00fchrt den Namen Russisch-Deutsches Kulturzentrum LITERA e.V. Er hat seinen Sitz in Siegen\/Westfalen und ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Siegen eingetragen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">\u00a7 2<\/p>\n\n\n\n<p>Der Verein hat sich folgende Ziele gesetzt:<\/p>\n\n\n\n<p>1. Der Austausch kultureller Werte.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Die Verwirklichung der gemeinsamen Projekte mit Russisch- und\u00a0\u00a0 Deutschsprachigen;<\/p>\n\n\n\n<p>3. Das Bekanntmachen der russischen Sprache, Literatur und Kunst als wichtiger Bestandteil der Weltkultur.<\/p>\n\n\n\n<p>4.Wir m\u00f6chten Interessierten die klassische und die moderne russische Literatur zug\u00e4nglich machen;<\/p>\n\n\n\n<p>5.Die Praktische Unterst\u00fctzung von Personen, die die russische Sprache erlernen m\u00f6chten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">\u00a7 3<\/p>\n\n\n\n<p>(1) Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig. Er verfolgt nicht eigenwirtschftliche, sondern ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne der \u00a7\u00a7 52 ff. der Abgabenordnung.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der K\u00f6rperschaft fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">\u00a7 4<\/p>\n\n\n\n<p>(1) Mitglied kann jede nat\u00fcrliche und juristische Person sowie jede K\u00f6rperschaft oder Personenvereinigung werden, die die Aufgaben des Vereins zu f\u00f6rdern bereit sind und sich zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages schriftlich verpflichten. \u00dcber die Aufnahme entscheidet der Vorstand.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Der Austritt aus dem Verein mu\u00df dem Vorstand schriftlich erkl\u00e4rt werden. Die Austrittserkl\u00e4rung ist nicht an eine Frist gebunden und wird zum Jahresende wirksam.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Mitglieder des Vereins, die ihren Pflichten nicht nachkommen oder in sonstiger Weise den Vereinsinteressen zuwiderhandeln, k\u00f6nnen durch den Vorstand ausgeschlossen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>(4) \u00dcber den Ausslu\u00df befindet der Vorstand, der zuvor das Mitglied anh\u00f6ren mu\u00df, durch schriftlichen Bescheid. Hiergegen kann das betroffene Mitglied innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Eingang des Ausschlu\u00dfbescheides beim Vorstand Einspruch erheben. Im Falle der Ablehnung dieses Einspruchs kann das betroffene Mitglied innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Erhalt des den Einspruch ablehnenden Vorstandsbescheides durch schriftlichen Antrag an den Vorstand verlangen, da\u00df der Einpruch auf die Tagesordnung der n\u00e4chsten Mitgliederversammlung gesetzt wird. Diese entscheidet mit 2\/3 der anwesenden Mitglieder endg\u00fcltig \u00fcber den Ausschlu\u00df und erteilt dar\u00fcber dem betroffenen Mitglied einen unanfechtbaren schriftlichen Bescheid, der diesem zuzustellen ist. F\u00fcr die Zeit zwischen dem Eingang des ablehnenden Einspruchsbescheides und der Entscheidung der Mitgliederversammlung ruhen alle Rechte und Pflichten des betroffenen Mitgliedes.<\/p>\n\n\n\n<p>(5) S\u00e4mtliche im Ausschlu\u00dfverfahren ergehenden Bescheide sind mit einer Begr\u00fcndung zu versehen.<\/p>\n\n\n\n<p>(6) Die Zustellung erfolgen durch Einschreiben und gegen R\u00fcckschein.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 5<\/p>\n\n\n\n<p>Organe des Vereins sind:\u00a0<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li> a) die Mitgliederversammlung,<\/li><li>b) der Vorstand.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>\u00a7 6<\/p>\n\n\n\n<p>(1) Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>a) Wahl der Mitglieder des Vorstandes,\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/li><li>b) Wahl der Kassenpr\u00fcfer,\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/li><li>c) Entgegennahme des Gesch\u00e4fts- und Kassenberichtes,\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0<\/li><li> d) Entlassung des Vorstandes,\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0<\/li><li> f) Festsetzung der Mitgliederbeitr\u00e4ge.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>(2) Die Mitgliederversammlung tritt mindestens einmal im Kalenderjahr zusammen.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Auf entsprechenden Antrag des Vorstandes oder eines Viertels der Mitglieder ist eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Der Vorstand hat sie einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert.<\/p>\n\n\n\n<p>(4) Mitgliederversammlungen gem\u00e4\u00df Abs. (2) und (3) werden schriftlich mit mindestens einwochiger frist unter Bekanntgabe der Tagesordnung durch den Vorstand einberufen.<\/p>\n\n\n\n<p>(5) Jedes Mitglied kann sich in der Mitgliederversammlung durch ein anderes Mitglied vertreten lassen. Das Stimmrecht kann f\u00fcr das vertretene Mitglied ausge\u00fcbt werden, wenn vor der Stimmabgabe eine schriftliche Vollmacht vorgelegt wird.<\/p>\n\n\n\n<p>(6) Ein Beschlu\u00df der Mitgliederversammlung ist zustandegekommen, wenn ihm die Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder zustimmt. Die Verhandlungen und Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung sind zu protokollieren von einem der Vorstandsmitglieder; der 1. Vorsitzende oder sein Stellvertreter haben das Protokoll gegenzuzeichnen.<\/p>\n\n\n\n<p>(7) Beschl\u00fcsse, welche\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0<\/p>\n\n\n\n<p>a) eine Satzungs\u00e4nderung oder<\/p>\n\n\n\n<p>b) die Aufl\u00f6sung des Vereins zum Gegenstand haben, bed\u00fcrfen einer Mehrheit von mindestens drei Viertel der anwesenden oder vertretenen Mitglieder. Antr\u00e4ge auf Satzungs\u00e4nderung m\u00fcssen mindestens von einem Zehntel der Mitglieder unterst\u00fctzt sein. Satzungs\u00e4nderungen sind vor ihrer Anmeldung zum Vereinsregister mit dem Finanzamt darauf abstimmen, da\u00df sie die Gemeinn\u00fctzigkeit nicht gef\u00e4hrden.<\/p>\n\n\n\n<p>Antr\u00e4ge gem\u00e4\u00df a) und b) sind dem Vorstand einzureichen, der sie auf die Tagesordnung der n\u00e4chsten Mitgliederversammlung setzt.<\/p>\n\n\n\n<p>(8)\u00a0 Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung f\u00fchrt der Vorsitzende des Vorstandes oder im Falle seiner Verhinderung der Stellvertreter.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 7<\/p>\n\n\n\n<p>(1) Der Vorstand wird aus dem Kreise der Mitglieder von der Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren gew\u00e4hlt. Er \u00fcbt sein Amt bis zu einer Neuwahl aus. Wiederwahl ist zul\u00e4ssig.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und dem Schatzmeister. Vorstand im Sinne \u00a7 26 BGB ist der Vorsitzende und sein Stellvertreter, jeweils mit Alleinvertretungsbefugnis.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Die Wahl geschieht in offener Abstimmung, wenn nicht ein anwesendes Mitglied die schriftliche und geheime Abstimmung w\u00fcnscht. Bei mehreren Kandidaten ist die Wahl in schriftlicher und geheimer Abstimmung durchzuf\u00fchren.<\/p>\n\n\n\n<p>(4) Die Mitglieder des Vorstandes f\u00fchren ihre T\u00e4tigkeit ehrenamtlich aus. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes kann der Vorstand das frei gewordene Amt bis zur n\u00e4chsten Wahl durch die Mitgliederversammlung kommissarisch besetzen, wenn die Fortf\u00fchrung der laufenden Gesch\u00e4fte dies erforderlich macht.<\/p>\n\n\n\n<p>(5) Auf Vorschlag des Vorstandes k\u00f6nnen von der Mitgliederversammlung bis zu 3 Beisitzer gew\u00e4hlt werden. Weitere Fachreferenten kann der Vorstand berufen. Sie nehmen beratend an den Vorstandssitzungen teil.<\/p>\n\n\n\n<p>(6) Der Vorstand gibt sich zur Regelung der Befugnisse und der Arbeitsweise der Vorstandsmitglieder eine Gesch\u00e4ftsordung.<\/p>\n\n\n\n<p>(7) Redaktionelle \u00c4nderungen der Vereinssatzung kann der Vorstand auf Verlangen des Registergerichts oder des zust\u00e4ndigen Finanzamtes selbstst\u00e4ndig vornehmen.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 8<\/p>\n\n\n\n<p>(1) Die Einnahmen des Vereins setzen sich zusammen aus den<\/p>\n\n\n\n<p>a) Beitr\u00e4gen der Mitglieder und<\/p>\n\n\n\n<p>b) freiwilligen Sach- und Geldzuwendungen von Mitglieder oder Dritten.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Im Falle der Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes oder im Falle der Entziehung seiner Rechtsf\u00e4higkeit f\u00e4llt das Verm\u00f6gen\u00a0 der\u00a0 Albert-Ludwigs-Universit\u00e4t Freiburg zu.\u00a7 9F\u00fcr den Verein gelten im \u00fcbrigen die \u00a7\u00a7 21 ff. BGB.Die Satzung des Vereins wurde am 24.10. 2011 errichtet und in der Mitgliederversammlung vom 26.10.2011 beschlossen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a7 1 Der Verein f\u00fchrt den Namen Russisch-Deutsches Kulturzentrum LITERA e.V. Er hat seinen Sitz in Siegen\/Westfalen und ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Siegen eingetragen. \u00a7 2 Der Verein hat sich folgende Ziele gesetzt: 1. Der Austausch kultureller Werte. 2. Die Verwirklichung der gemeinsamen Projekte mit Russisch- und\u00a0\u00a0 Deutschsprachigen; 3. 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